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   BSG, 25.11.1999 - B 13 RJ 63/98 R   

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https://dejure.org/1999,2413
BSG, 25.11.1999 - B 13 RJ 63/98 R (https://dejure.org/1999,2413)
BSG, Entscheidung vom 25.11.1999 - B 13 RJ 63/98 R (https://dejure.org/1999,2413)
BSG, Entscheidung vom 25. November 1999 - B 13 RJ 63/98 R (https://dejure.org/1999,2413)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2000, 312 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BSG, 30.03.2000 - B 12 RJ 3/99 R

    Beitragsnachentrichtung nach dem Sozialversicherungsabkommen mit Israel

    Ergänzend verweist sie auf das inzwischen ergangene Urteil des BSG vom 25. November 1999 - B 13 RJ 63/98 R.

    Dies hat der 13. Senat des BSG bereits zu § 17a Buchst a Nr. 2 erste Alternative FRG für einen Sachverhalt entschieden, bei dem feststand, daß die zweite Alternative der Vorschrift (Zugehörigkeit zum dSK im Zeitpunkt des Verlassens des Vertreibungsgebietes) nicht vorlag (Urteil vom 25. November 1999 - B 13 RJ 63/98 R, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).

    Dieses Datum hat der 13. Senat des BSG der Anwendung des § 17a Buchst a Nr. 2 erste Alternative FRG zugrunde gelegt (Urteil vom 25. November 1999 - B 13 RJ 63/98 R).

    Die Übernahme der Stichtagsregelung des § 43 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Halbsatz 2 BEG in die Regelung des § 17a FRG ist, wie schon der 13. Senat des BSG entschieden hat, aus Gründen des inneren Zusammenhangs dieser Vorschrift mit dem Entschädigungsrecht und zur Wahrung von Rechtseinheit, Rechtsklarheit und Rechtssicherheit geboten (Urteil vom 25. November 1999 - B 13 RJ 63/98 R, S 9 ff des Umdrucks).

  • BSG, 07.10.2004 - B 13 RJ 59/03 R

    Rentenversicherungspflichtiges Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis - Ghettoarbeit -

    Beim Beginn des deutschen Angriffs auf Polen im September 1939 hatte sie bereits das 16. Lebensjahr vollendet (vgl hierzu BSG SozR 3-5050 § 17a Nr. 2, 3) und - wie oben ausgeführt - zum damaligen Zeitpunkt dem dSK zugehört.
  • BSG, 23.08.2001 - B 13 RJ 59/00 R

    Keine Geltung der Reichsversicherungsgesetze für Ghettoarbeit im

    Auch diese Norm könnte der Klägerin weiterhelfen, da sie beim Beginn des deutschen Angriffs auf Polen im September 1939 bereits das 16. Lebensjahr vollendet hatte (vgl dazu BSG SozR 3-5050 § 17a Nr. 2, 3).
  • BSG, 30.03.2000 - B 12 RJ 4/98 R

    Beitragsnachentrichtung nach dem Sozialversicherungsabkommen mit Israel

    Dies hat der 13. Senat des BSG bereits zu § 17a Buchst a Nr. 2 erste Alternative FRG für einen Sachverhalt entschieden, bei dem feststand, daß die zweite Alternative der Vorschrift (Zugehörigkeit zum dSK im Zeitpunkt des Verlassens des Vertreibungsgebietes) nicht vorlag (Urteil vom 25. November 1999 - B 13 RJ 63/98 R, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).

    Dieses Datum hat der 13. Senat des BSG der Anwendung des § 17a Buchst a Nr. 2 erste Alternative FRG zugrunde gelegt (Urteil vom 25. November 1999 - B 13 RJ 63/98 R).

    Die Übernahme der Stichtagsregelung des § 43 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Halbsatz 2 BEG in die Regelung des § 17a FRG ist, wie schon der 13. Senat des BSG entschieden hat, aus Gründen des inneren Zusammenhangs dieser Vorschrift mit dem Entschädigungsrecht und zur Wahrung von Rechtseinheit, Rechtsklarheit und Rechtssicherheit geboten (Urteil vom 25. November 1999 - B 13 RJ 63/98 R, S 9 ff des Umdrucks).

  • BSG, 14.08.2003 - B 13 RJ 27/02 R

    Anerkennung von Ersatzzeiten - Jude - Verfolgteneigenschaft - Flucht vor

    Wie der Senat bereits entschieden hat (Senatsurteil vom 25. November 1999 - B 13 RJ 63/98 R - BSG SozR 3-5050 § 17a Nr. 2), ist für die Frage, ab wann der nationalsozialistische Einflussbereich iS von § 17a Abs. 1 FRG sich auf die jeweiligen Gebiete erstreckte, von den zum Entschädigungsrecht entwickelten Grundsätzen auszugehen (so auch BSG SozR 3-5050 § 17a Nr. 3; BSG SozR 3-6481 Nr. 11 Nr. 1).

    Die Übernahme dieser in § 43 Abs. 1 Nr. 2 BEG begründeten Fiktion in das Rentenrecht erscheint aufgrund der gleichen Problemlage, einen bestimmten Stichtag zu finden, ab dem die Erstreckung des nationalsozialistischen Einflussbereichs auf einen anderen Staat anzunehmen ist, gerechtfertigt (vgl hierzu ausführlich BSG SozR 3-5050 § 17a Nr. 2, 3).

  • BSG, 14.08.1990 - B 13 RJ 27/02 R
    Wie der Senat bereits entschieden hat (Senatsurteil vom 25. November 1999 - B 13 RJ 63/98 R - BSG SozR 3-5050 § 17a Nr. 2), ist für die Frage, ab wann der nationalsozialistische Einflussbereich iS von § 17a Abs. 1 FRG sich auf die jeweiligen Gebiete erstreckte, von den zum Entschädigungsrecht entwickelten Grundsätzen auszugehen (so auch BSG SozR 3-5050 § 17a Nr. 3; BSG SozR 3-6481 Nr. 11 Nr. 1).

    Die Übernahme dieser in § 43 Abs. 1 Nr. 2 BEG begründeten Fiktion in das Rentenrecht erscheint aufgrund der gleichen Problemlage, einen bestimmten Stichtag zu finden, ab dem die Erstreckung des nationalsozialistischen Einflussbereichs auf einen anderen Staat anzunehmen ist, gerechtfertigt (vgl hierzu ausführlich BSG SozR 3-5050 § 17a Nr. 2, 3).

  • BSG, 29.06.2000 - B 4 RA 47/99 R

    Vollendung des 16. Lebensjahres zu Beginn des nationalsozialistischen

    1) Mit dem 13. und dem 12. Senat des BSG (Urteil vom 25. November 1999 - B 13 RJ 63/98 R; Urteil vom 30. März 2000 - B 12 RJ 4/98 R - jeweils zur Veröffentlichung vorgesehen) geht der erkennende Senat davon aus, daß der nationalsozialistische Einfluß auf osteuropäische Staaten, hier auf Rumänien, entsprechend der Zeitangabe in § 43 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Bundesentschädigungsgesetz (BEG) idF des BEG-Schlußgesetzes vom 14. September 1965 (BGBl I S 1315) am 6. April 1941 begonnen hat.
  • BSG, 30.03.2000 - B 12 RA 1/00 R

    Beitragsnachentrichtung nach dem Sozialversicherungsabkommen mit Israel

    Dies hat der 13. Senat des BSG bereits zu § 17a Buchst a Nr. 2 erste Alternative FRG entschieden (Urteil vom 25. November 1999 - B 13 RJ 63/98 R, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2000 - L 4 RJ 210/99

    Rentenversicherung

    Wie das Bundessozialgericht dargelegt hat (vgl. BSG Urteil vom 25.11.1999, B 13 RJ 63/98 R), läßt sich weder aus § 17a FRG noch aus der Begründung zu dieser Vorschrift (vgl. Bundestags-Drucksache 11/5530, S. 29) entnehmen, was der Gesetzgeber unter "NS-Einflußbereich" verstanden haben wollte.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2000 - L 4 RJ 189/99

    Rentenversicherung

    Der Senat geht in Übereinstimmung mit dem Bundessozialgericht davon aus, daß sich aus § 17 a FRG und der Gesetzesbegründung zu dieser Vorschrift in der Bundestags- Drucksache 11/5530 S. 29) nicht entnehmen läßt, was der Gesetzgeber unter dem Begriff "NS-Einflußbereich" verstehen will (vgl. BSG, Urteil vom 25.11.1999, B 13 RJ 63/98 R).
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